Das Gesetz gilt für Hundehalter, die in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind. Aber auch für Hundehalter die sich z.B. länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten.
Das Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) ist bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Es gilt jedoch eine 2-jährige Übergangsvorschriften. Spätestens am 1. Juli 2013 muss der Sachkundenachweis erbracht sein, die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen sein und der Hund muss einen Mikrochip haben. [Mehr Informationen...]
Jeder Hundehalter hat die Pflicht den Sachkundenachweis zu erbringen. Wer aber nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre zwei Jahre lang einen Hund gehalten hat, gilt durch die dadurch gemachte Erfahrung als sachkundig.
Nein! Ein Hundeführerschein reicht in der Familie. Wer den Hundeführerschein hat, trägt die Verantwortung, wenn ein anderer den Hund führt.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil und einer praktischen Prüfung. Die Theorieprüfung besteht aus 35 Multiple-Choise-Fragen, die am Computer oder per Papier-Fragebogen beantwortet werden müssen. Nach Bestehen der des Theorie-Teils kann die Praxis-Prüfung abgelegt werden. Im praktischen Teil der Prüfung zeigt der Hundehalter, dass er seinen Hund in der Öffentlichkeit (in freier Natur und im Stadtgebiet) führen kann, ohne dass andere Menschen belästigt oder gefährdet werden.
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Im Theorieteil wird das Grundwissen der Hundehalter aus verschiedenen Sachgebieten abgefragt. Im praktischen Teil wird das Gehorchen auf verschiedene Kommandos und das Verhalten in unterschiedlichen Situationen geprüft. [Mehr Informationen...]
Durchfallen ist nur bei grobem Fehlverhalten möglich. Man kann die Prüfung dann aber wiederholen.
Mit 6 Monaten muss der Hund gechippt worden sein. Auch eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung muss dann abgeschlossen sein.
Dann ist die Chip-Nummer und Angaben zum Hundehalter und zum Hund an ein zentrale Register www.hunderegister-nds.de zu melden. Falls Ihr Hund bereits gechippt ist, muss dies nicht erneut erfolgen. Die Chip-Nummer wird einmalig vergeben und kann deshalb behalten werden. [Mehr Informationen...]
Die Hundemarke ist der Nachweis gegenüber der Gemeinde, dass die Hundesteuer entrichtet worden ist. Deshalb wird es auch weiterhin die Hundemarke geben.
Nein. Aber falls der Hund auffällig wird, prüfen die Behörden ober der Sachkundenachweis vorhanden ist und auch der Abschluss einer Versicherung und die Registrierung des Hundes werden dann geprüft.
- ca. einmalig 50 Euro für das Chippen durch den Tierarzt
- ca. 50-150 Euro jährlich für den Abschluss der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung
- 50,00 Euro für die Theorieprüfung
- 50,00 Euro für die praktische Prüfung
Verstösse gegen das Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
In aller Regel gibt es gemeindebezogene Satzungen zum Halten von Hunden. Auskunft gibt die zuständige Gemeinde. Das Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthält neben den hier beschriebenen Regelungen auch besondere Regelungen über das Halten von sog. "Gefährlichen Hunde" (Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind).
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