Haftpflichtversicherung
Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt den Hundehalter vor Schadensersatzansprüchen. Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen den Hundehalter ist vor allem §833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Sie stecken nicht in ihrem vierbeinigen Freund drin oder sind vielleicht auch nicht immer anwesend! Als Hundehalter können Sie dann für Schäden, die ihr Hund verursacht, zur Verantwortung gezogen werden. Eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung hilft dann in aller Regel weiter.
Das Gesetz schreibt folgende Mindestversicherungssummen vor:
- 500 000 Euro für Personenschäden
- 250 000 Euro für Sachschäden
Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung
Informationen erhalten Sie bei:
Matthias Müller
Büro für Allfinanz Deutsche Vermögensberatung
Industriestraße 9-11
27367 Sottrum
Telefon: 04264-8378050