Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG)
01.07.2011 Neues Hundegestz in Niedersachsen!
Am 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft.
Demnach müssen in Niedersachsen
- Hundebesitzer mit Ihrem Hund den sogenannten Hundefürerschein - einen Sachkundenachweis - ablegen
- Hunde ab einem Alter von sechs Monaten mit einem Mikro-Chip gekennzeichnet werden und registriert sein
- Hundehalter eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten abschliessen
Weiterführende Informationen
- Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) - Gesetzestext (Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) [->Link: Gesetzestext i.d.F. vom 26.05.2011 - Download als PDF, 52 KB]
- Pressemeldung zum NHundG (Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) [->Link: Pressemeldung NHundG vom 25.05.2011]
- FAQ - Fragen und Antworten zum Hundegesetz (Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) [->Link: FAQ - Download als PDF, 33 KB]