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Sachkundenachweis

Wir sind zertifizierte Hundeschule...

...DER TIERÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN!

Nds. Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

- theoretische Sachkundeprüfung -
Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.

Anne Müller-Schwarz

wurde im Dezember 2011 als Hundetrainer für die Abnahme des Sachkundenachweises von der Tierärztekammer Niedersachsen zertifiziert...

SACHKUNDENACHWEIS THEORIEPRÜFUNG

Bei der theoretischen Prüfung handelt es sich um einen 35 Prüfungsfragen umfassenden Multiple-Choice-Test, der das Grundwissen der Hundehalter aus verschiedenen Sachgebieten abprüft.

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über

  • die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  • das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  • das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  • das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden nachzuweisen.

Termine für die Theorieprüfung sind jederzeit nach Absprache auch kurzfristig möglich!
[->Kontaktseite]

Nach der bestandenen Theorieprüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

SACHKUNDENACHWEIS - PRAXIS

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Hundehalter zeigen, dass er seinen Hund in der Öffentlichkeit führen kann, ohne dass andere Menschen belästigt oder gefährdet werden.

Die praktische Prüfung findet in einer sog. ablenkungsarmen Umgebung (z.B. Feldmark, Grünanlage, Hundeauslaufgebiet) und in einer Umgebung mit öffentlichem Verkehr (z.B. Innenstadt, stadtähnlicher Bereich) statt. Die praktische Prüfung dauert ca. 60 Minuten.

INHALTE DER PRAKTISCHEN PRÜFUNG:

  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Verweilen (Kommandos: SITZ, STEH oder PLATZ)
  • Folgen des unangeleinten Hundes in angemessenem Abstand (Freilauf kein Pflichtteil)
  • Befolgen des Kommandos BLEIB
  • Kommen auf Signal (Rückruf)
  • Begrüßung durch fremde Personen
  • Fremder Hund passiert in 2-3m Abstand
  • Verhalten gegenüber Joggern, Radfahrern oder anderen
  • Gehen an einer stark befahren Strasse und kontrolliertes Überqueren von Strassen
  • Handling am Hund – Besitzer kontrolliert Ohren, Zähne, Pfoten

Die Prüfungsvorbereitung "Sachkundenachweis"...

...erfolgt regelmäßig in unseren [Kursen].

Prüfungsbebühren (bundeseinheitlich inkl. MwSt.):

  • 50,00 € für die Theorieprüfung
  • 50,00 € für die praktische Prüfung

Sachkundenachweis erforderlich...?

  • Alle , die ihren Hund vor dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen keinen Sachkundenachweis erbringen.
  • Alle, die ihren Hund nach dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen einen Sachkundenachweis erbringen.
  • Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer in den letzten 10 Jahren vor der Anschaffung des neuen Hundes schon für mind. 2 Jahre durchgängig einen Hund hatte, braucht auch keinen Sachkundenachweis erbringen. Wer sich zum Beispiel am 1.5.2014 einen Hund kauft, für den kommt es darauf an, ob er zwischen dem 1.5.2004 und dem 1.5.2014 schon mal einen Hund hatte.

Weitere Informationen finden Sie auch unter